Extrawurst aus der Apotheke
Was gut gemeint war, ging nicht gut aus: Die Bestellung von Artikeln, die nicht im üblichen Lagerverkauf der Apotheke angeboten wurden...
Als wir einst unseren Verkauf für Mitarbeiter im JoHo eingerichtet haben, suchten wir eine Bezeichnung für Artikel, die keine Lagerartikel waren und als durchlaufende Artikel bestellt und verbucht werden. Sonderartikel oder Sonderbestellung als Namen lehnten wir ab, weil wir mit dieser Bezeichnung die Artikel nicht als etwas Besonderes bezeichnen wollten. Für uns ist aber die Bearbeitung dieser Durchläuferartikel eher eine Arbeit mit größerem Aufwand für einzelne Mitarbeiter. Daher entschied ich mich für die Artikelbezeichnung "Extrawurst", die dann auch auf dem Bon angegeben wird. Es kam, wie es kommen musste, der Artikel Extrawurst wurde der Renner.
Die Problematik dieser Bezeichnung wurde uns erst bewusst, als sich der Geschäftsführer bei mir beschwerte, weil das Finanzamt den Bon aus unserem Personalverkauf als Beleg für Arzneimittelkosten abgelehnt hatte. Die Begründung war, dass Lebensmittel nicht als Arzneimittelkosten eingereicht werden können.
Ulrich Sommer, Leitung Zentral-Apotheke